Bonusmeilen

Unsere Empfehlung: Sammeln Sie unbedingt Bonusmeilen! Ab ca. 10 Kurzstreckentickets (abhängig vom gebuchten Tarif) können Reisende bereits genug Meilen gesammelt haben, um von den Vorteilen der Vielfliegerprogramme zu profitieren. Die gesammelten Bonusmeilen können Sie entweder für Freiflüge, Upgrades und bei manchen Anbietern sogar für Zeitungs-Abos oder Toaster einlösen.

Bonusprogramme für Reisende:

Beachten Sie, dass es sowohl für Reisende ALS AUCH für Firmen Bonusprogramme gibt und diese parallel genutzt werden können!

Achtung:

Die private Nutzung von geschäftlich erflogenen Meilen stellt einen geldwerten Vorteil dar
(ähnlich einem Dienstwagen) und muss versteuert werden.

Versteuerung von Meilen

  • KEINE LOHNSTEUERHAFTUNG FÜR DIE PRIVATE VERWENDUNG VON BONUSMEILEN!
    Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 29.4.2010(2007/15/0293) ergeben sich einige Änderungen bei der Behandlung von Bonuswerten.
  • Grundsätzlich empfiehlt sich: Ein Unternehmen sollte eine klare Entscheidung und Regelung bezüglich des Sammelns und der Nutzung von geschäftlich „erflogenen“ Bonusmeilen treffen und in einer Reiserichtlinie festhalten, ob eine private Nutzung von Meilen erlaubt ist oder nicht!

Um sich eingehender über dieses Thema zu informieren, wenden Sie sich bitte an unser
Sales & Account Management Team: Tel. +43 (1) 236 60 60 90 oder per E-mail.